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Richtlinien

Im Zuge der Qualitätssicherung wird die regelmäßige Fortbildung unserer Mitglieder überprüft. So bleibt gewährleistet, dass sie auf der Liste der aktiven Manualtherapeuten weiterhin aufgeführt bleiben.

Grundsätze für die Rezertifizierung:

1.
Als Fortbildung gilt die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungs-Veranstaltungen in Manueller Therapie.
Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen werden gleich bewertet.

2.
Veranstaltungen der SAMT oder anderer in- und ausländischer Organisationen, die dem SAMT Abschluss äquivalente
Fortbildungs- und Weiterbildungsinhalte anbieten,
werden mit 3 Fortbildungsstunden pro Halbtag bewertet.

3.
Die Teilnahme an Qualitätszirkeln zum Thema "Manuelle Medizin/Therapie" wird analog bewertet.
Bei externen Veranstaltern mit gleicher Zielsetzung muss der Kursteilnehmer/die Kursteilnehmerin die Kursbestätigung
mit dem beschriebenen Kursinhalt dem SAMT Sekretariat einreichen.

4.
Durch das SAMT-Sekretariat organisierte Fortbildungskurse mit erfüllten Fortbildungsstunden werden den Teilnehmer/-innen automatisch
durch das Sekretariat gutgeschrieben.

5.
Sollten Inhaber/-innen des SAMT Abschlusses vor Ablauf der Rezertifizierung die entsprechende Fortbildungspflicht noch
nicht erfüllt haben, so erhalten diese ein Erinnerungsschreiben vom Sekretariat.

6.
Ist nach Ablauf der 2 Jahre die Fortbildungspflicht von 12 Lektionen erfüllt, ist das SAMT-Mitglied automatisch rezertifiziert.

7.
Bei Nichterfüllen der Fortbildungspflicht kann eine einmalige „Schonfrist“ von einem Jahr gewährt werden.
Wird innert dieser Frist die notwendige Stundenzahl nicht erbracht, so kann die Rezertifizierung nicht erfolgen.

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